Gebühren, Planung, Termine


Die Kurse der Eltern-Kind-Kursreihe finden in Form von KursBLÖCKEN statt. Kursbeginn ist jeweils

  • nach den Sommerferien
  • nach den Weihnachtsferien
  • nach den Osterferien

 

Teilnehmerbeiträge pro Kursstunde in der Kursreihe (Eltern-Kind-Kurse):

  • "Basic" - ein Erwachsener mit einem Kind:  15,-€
  • "Familie" - ein Erwachsener mit zwei Kindern im gleichen- oder eigenen Kurs ODER regelmäßige Teilnahme beider Elternteile mit Kind/ Kindern: 24€

Mitgebrachte Babys, die noch keinen eigenen Kurs besuchen, sind im ersten Lebensjahr beitragsfrei.

 

Gebühren für andere Angebote:

  • "Piratenreise": Jahresgebühr 450,-€ zahlbar in 10 Monatsbeiträgen.
  •  Honorare für "durch Musik und Sprache" und Fortbildungen auf Anfrage.

Die Jahresangebote beginnen jeweils nach den Sommerferien.

 

Das Kleingedruckte - bitte sorgfältig lesen!

  • Die Kurse im Zauberland Musik finden in Form von Kursblöcken wöchentlich statt.
  • Die Teilnehmer besuchen das Angebot im Zauberland Musik auf eigene Verantwortung. Für Sach- und Personenschäden wird seitens des Zauberland Musik keine Haftung übernommen.
  • Die Kursgebühr wird spätestens zur zweiten Unterrichtsstunde fällig. Sie kann in bar oder per Überweisung beglichen werden.
  • Versäumte Stunden der TeilnehmerInnen, auch aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen können nicht beitragsmindernd berücksichtigt werden.
  • Bei Nichtantritt des bestätigten Kursplatzes werden bis zum zweiten Kurstermin 50% der Kursgebühr als Ausfallentschädigung fällig, danach ist der volle Kursbeitrag zu zahlen.
  • Die Kursleitung ist berechtigt, einen Kurstermin eines Kursblocks aus Krankheitsgründen abzusagen, ohne in eine Rückzahlungspflicht anteiliger Kursbeiträge gegenüber den Teilnehmern zu kommen.
  • In besonderen Fällen und/ oder in Absprache mit den TeilnehmerInnen können Kursdauer und Gebühr abweichend von der Kursbeschreibung gestaltet werden. Ausweichtermine für die VORMITTAGSGRUPPEN finden montags oder donnerstags statt.
  • Im Falle von Zeiten höherer Gewalt, auch bei Erliegen des öffentlichen Lebens, ist die Kursleitung zu einer Rückzahlung der Kursgebühren NICHT verpflichtet.
  • Wichtig: sollte innerhalb des Kursblockes der Präsenzunterricht temporär NICHT stattfinden dürfen, stellt die Kursleitung ein online Angebot zur Verfügung. Dies gilt als gleichwertiger Ersatz.