Gebühren, Planung, Termine


Die Kurse der Eltern-Kind-Kursreihe finden in Form von KursBLÖCKEN statt. Kursbeginn ist jeweils

  • nach den Sommerferien
  • nach den Weihnachtsferien und
  • nach den Osterferien.

Je nach Ferien-/Feiertagslage hat jeder Kursblock zwischen 10 und 14 Terminen.

Teilnehmerbeiträge pro Kursstunde in der Kursreihe (Eltern-Kind-Kurse):

  • "Basic" - ein Erwachsener mit einem Kind:  12,-€
  • "Familie" - ein Erwachsener mit zwei Kindern im gleichen- oder eigenen Kurs ODER regelmäßige Teilnahme beider Elternteile mit Kind/ Kindern: 19€

Mitgebrachte Babys, die noch keinen eigenen Kurs besuchen, sind im ersten Lebensjahr beitragsfrei.

 

Gebühren für andere Angebote:

  •  Der Jahresbeitrag für Stimme&Rhythmus beträgt (für 10 Termine) 120,-€.
  • "durch Musik zur Sprache": Jahresgebühr 450,-€ zahlbar in 10 Monatsbeiträgen.
  •  Honorare für Fortbildungen auf Anfrage.

Die Jahresangebote beginnen jeweils nach den Sommerferien.

 

Das Kleingedruckte - bitte sorgfältig lesen!

Die Kurse im Zauberland Musik finden in Form von Kursblöcken wöchentlich statt. Kursfreie Zeit ist grundsätzlich in den Niedersächsischen Schulferien sowie an gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen. Besondere Absprachen innerhalb der Kurse vorbehalten.

Die Teilnehmer besuchen das Angebot im Zauberland Musik auf eigene Verantwortung. Für Sach- und Personenschäden wird seitens des Zauberland Musik keine Haftung übernommen.

Die Kursgebühr wird spätestens zur zweiten Unterrichtsstunde fällig. Sie kann in bar oder per Überweisung beglichen werden.

Versäumte Stunden der TeilnehmerInnen, auch aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen können nicht beitragsmindernd berücksichtigt werden.

Bei Nichtantritt des bestätigten Kursplatzes werden bis zum zweiten Kurstermin 50% der Kursgebühr als Ausfallentschädigung fällig, danach ist der volle Kursbeitrag zu zahlen.

Die Kursleitung behält sich vor, einen Kurstermin eines Kursblocks aus Krankheitsgründen absagen zu können, ohne in eine Rückzahlungspflicht anteiliger Kursbeiträge gegenüber den Teilnehmern zu kommen. In besonderen Fällen und/ oder in Absprache mit den TeilnehmerInnen können Kursdauer und Gebühr abweichend von der Kursbeschreibung gestaltet werden.

Im Falle von Zeiten höherer Gewalt, auch bei Erliegen des öffentlichen Lebens, ist die Kursleitung zu einer Rückzahlung der Kursgebühren NICHT verpflichtet.

Wichtig: sollte innerhalb des Kursblockes der Präsenzunterricht temporär NICHT stattfinden dürfen, stellt die Kursleitung ein online Angebot zur Verfügung. Dies gilt als gleichwertiger Ersatz.