Gebühren, Planung, Termine


Die Kurse der Eltern-Kind-Kursreihe finden in Form von Kursblöcken statt. Die Länge eines Kursblocks beträgt zwischen 10 und 14 Stunden.

Der Basis-Teilnehmerbeitrag pro Kursstunde beträgt 15€. Bei Teilnahme mit mehr als einem Kind gilt der Familienpreis, der sich auf 23,-€ beläuft.

Mitgebrachte Babys, die noch keinen eigenen Kurs besuchen, sind im ersten Lebensjahr beitragsfrei

 

Kursbeginn ist jeweils

  • nach den Sommerferien - in der Regel in der ersten Septemberwoche
  • nach den Weihnachtsferien
  • nach den Osterferien

Die Kurszeiten der Eltern-Kind-Gruppen sowie den Beginn des nächsten Kursblocks findest Du in der Kursanmeldung.

Gebühren für andere Angebote:

  • "Musik macht Mut": Jahresgebühr 450,-€ zahlbar in 10 Monatsbeiträgen
  • "Stimme & Rhythmus": 20,-€ pro Abend
  • Firlefanz: 20,-€ pro Monat
  • Honorare für Fortbildungen auf Anfrage.

Die Jahresangebote beginnen jeweils nach den Sommerferien.

 


Anfahrt zum Zauberland Musik

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Das Kleingedruckte - bitte sorgfältig lesen!

  • Die Kurse im Zauberland Musik finden in Form von Kursblöcken wöchentlich statt.
  • Die Teilnehmer besuchen das Angebot im Zauberland Musik auf eigene Verantwortung. Für Sach- und Personenschäden wird seitens des Zauberland Musik keine Haftung übernommen.
  • Die Kursgebühr wird spätestens zur zweiten Unterrichtsstunde fällig. Sie kann in bar oder per Überweisung beglichen werden.
  • Versäumte Stunden der TeilnehmerInnen, auch aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen können nicht beitragsmindernd berücksichtigt werden.
  • Bei Nichtantritt des bestätigten Kursplatzes werden bis zum zweiten Kurstermin 50% der Kursgebühr als Ausfallentschädigung fällig, danach ist der volle Kursbeitrag zu zahlen.
  • Die Kursleitung ist berechtigt, einen Kurstermin eines Kursblocks aus Krankheitsgründen abzusagen, ohne in eine Rückzahlungspflicht anteiliger Kursbeiträge gegenüber den Teilnehmern zu kommen.
  • In besonderen Fällen und/ oder in Absprache mit den TeilnehmerInnen können Kursdauer und Gebühr abweichend von der Kursbeschreibung gestaltet werden. 
  • Im Falle von Zeiten höherer Gewalt, auch bei Erliegen des öffentlichen Lebens, ist die Kursleitung zu einer Rückzahlung der Kursgebühren NICHT verpflichtet.
  • Wichtig: sollte innerhalb des Kursblockes der Präsenzunterricht temporär NICHT stattfinden dürfen, stellt die Kursleitung ein online Angebot zur Verfügung. Dies gilt als gleichwertiger Ersatz.